Das BEM-Verfahren

halbfertige Arbeiten der Bauwirtschaft

Was Sie alles über das Betriebliche Eingliederungsmanagement wissen sollten!

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (kurz BEM) stellt Unternehmen vor eine neue Herausforderung. 

Alle Unternehmen sind verpflichtet MitarbeiterInnen ein BEM-Verfahren anzubieten, wenn sie in den vergangenen zwölf Monaten (Achtung: damit ist nicht das Kalenderjahr gemeint) mehr als 30 Tage krank waren. 

Rechtsgrundlage ist § 167 Abs. 2 SGB IX. 

Was ist das Ziel eines BEM-Verfahrens?

Ziel ist es, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin möglichst wieder an seinen oder ihren Arbeitsplatz zurückkehren kann.   

Wir leben in einer Zeit, in der es für Unternehmen immer schwerer wird, gute Fachkräfte zu gewinnen. Aus diesem Grund sollte es das Ziel eines jeden Unternehmens sein, Maßnahmen zu ergreifen, um Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu halten, zu unterstützen, und so das Beschäftigungsverhältnis zu fördern.  

Vor allem aber geht es um den Schutz der Gesundheit der MitarbeiterInnen.  

Das BEM erfüllt damit eine doppelte Funktion: 

  1. Unterstützung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin, dass sie zukünftig wieder an seinem oder ihrem Arbeitsplatz arbeiten kann und 
  1. Erhalt der Arbeitskraft und damit Senkung der krankheitsbedingten Fehlzeiten. 
Wie läuft ein BEM-Verfahren ab und wo kommen wir als Unternehmensberater zum Einsatz?

Achtung: Aus Sicht der Unternehmen gibt es keinen vorgegebenen Prozess für ein solches Verfahren! Dies bietet Unternehmen die Chance, das BEM an die individuellen Bedürfnisse der Unternehmen anzupassen werden. 

Dabei sind auch datenschutzrechtliche Fragen zu berücksichtigen, weil das BEM nur mit der Zustimmung des Mitarbeiters durchgeführt werden kann. 

Wir als Berater unterstützen Unternehmen als BEM-Koordinator, um so einen sachgerechten Umgang mit den Problemen zu erreichen. Wir führen mit einem BEM-Team aus dem Unternehmen, die Gespräche mit den betroffenen Mitarbeitern, um so Verbesserungen zu erreichen.  
Häufig gelingt tatsächlich eine Verbesserung der Situation, so dass die Erkrankungen des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin weniger häufig auftreten.  


Aus Sicht des Unternehmens ist es ein großer Vorteil, wenn durch das Verfahren ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden konnte. Dies spart enorme Kosten und hilft die Mitarbeiterbindung zu erhöhen und zeigt dem Mitarbeiter auch, dass Gesundheitsschutz im Unternehmen einen Stellenwert hat.
 


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