succeed

Sicherheit gewinnen, wenn es drauf ankommt

Ihr strukturierter Weg aus der Krise: Wir sichern Ihre Liquidität und schützen Sie vor wirtschaftlichen Konsequenzen.

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Sanierung mit Succeed – Ihr Nutzen    

Ruhe, Stabilität & Kontrolle zurückgewinnen

Wir begleiten Unternehmerinnen und Unternehmer in komplexen Situationen mit Überblick, Struktur und Weitblick mit einem klaren Ziel: Ihre unternehmerische Handlungsfähigkeit & Ihre Zukunft zu sichern.

Existenz- und Liquiditätssicherung/ Insolvenzvermeidung

Finanzielle Stabilisierung

Begleitung der strategischen Ausrichtung & Anpassung an den aktuellen Markt

Prüfung der Insolvenzreife/ Überschuldung

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Arbeit nach IDW S6

Der IDW S6 ist ein Qualitätsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer, der die inhaltlichen Anforderungen an Sanierungskonzepte für krisenbefindliche Unternehmen festlegt. Er dient Banken und Kapitalgebern als objektive Entscheidungsgrundlage, um zu prüfen, ob ein Unternehmen tatsächlich sanierungsfähig ist und wieder wettbewerbsfähig werden kann. Ohne ein solches testiertes Gutachten dürfen Banken oder Kapitalgeber in Krisensituationen keine neuen Finanzierungen vergeben.

Aus diesem Grund arbeitet Succeed nach dem IDW S6 Standards.

Häufig gestellte Fragen:

Es wird primär dann erforderlich, wenn sich ein Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet und weitere Finanzierungen oder Stillhalteabkommen von Banken benötigt werden. Das Gutachten liefert den notwendigen Nachweis einer positiven Fortführungsprognose sowie ein tragfähiges Konzept zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit.

Banken dürfen Kredite nur vergeben, wenn die Rückzahlung als sehr wahrscheinlich gilt, was in einer Krise nicht mehr offensichtlich ist. Das Gutachten liefert den erforderlichen Nachweis der Sanierungsfähigkeit nach „MaRisk“, damit die Bank mit einer möglichen Finanzierung unterstützen kann.

Für Banken stellt das Gutachten oft eine zwingende regulatorische Voraussetzung dar, um interne Kreditprüfungsprozesse einzuleiten. Unsere Ausarbeitung erfolgt konform zum IDW S6 Standard, wobei wir Ihre unternehmerischen Bedürfnisse konsequent in den Mittelpunkt stellen. Wir begleiten Sie nicht nur beratend, sondern übernehmen auch die Moderation der Bankgespräche und stellen sicher, dass die Finanzierungsstruktur exakt auf Ihre operative Planung abgestimmt ist.

Ja, ein positives Sanierungsgutachten ist eines der stärksten Mittel zur Haftungsvermeidung. Es belegt dokumentarisch, dass Sie auf Basis einer positiven Fortführungsprognose handeln und den Vorwurf der Insolvenzverschleppung entkräften.

Über 30 Jahre

Erfahrung als Beraterteam

3 Standorte

mit überregionalem Netzwerk

Referenzen

Jörn Buchenau

Vorstandsmitglied bei
Revaluate AG

„Wir kamen mit der Problemstellung zu SUCCEED unsere Steuerungssysteme aus verschiedenen Systemen überarbeiten zu müssen. Das Team von SUCCEED hat uns ein professionelles Tool in die Hand gegeben, welches uns hilft, unsere Prozesse zu steuern. Daten des Steuerbüros sowie interne Daten können zusammengeführt werden, um sie effektiv aufzubereiten und zu visualisieren.“

Uwe Gräf

Geschäftsführer von Gräf Gardinen GmbH

“Liquiditätsproblemen und dem Wunsch einer Restrukturierung kamen wir zu Succeed. Die Restrukturierungen wurden mit uns geplant und gemeinsam umgesetzt. Seitdem steht uns Succeed als langjähriger Partner mit Rat und Tat zur Seite. Vor allem das Succeed-Cockpit unterstützt uns bei Handlungsentscheidungen durch transparente Faktendarstellung.”

Ihr Prozess

Seit 30 Jahren stehen wir mit Rat und Tat für Sie als „Die Unternehmerberater“ an Ihrer Seite. Dadurch konnten wir eine Strategie entwickeln, um Sie Best möglichst vor finanziellen Konsequenzen zu schützen.

Vorbereitung

Die Vorbereitungsphase umfasst die detaillierte Analyse der wirtschaftlichen Unterlagen sowie die Prüfung der Krisenursachen und möglicher Insolvenztatbestände.

Erarbeitung eines Maßnahmenplans

Auf Basis dieser Ergebnisse erarbeiten wir gemeinsam konkrete Maßnahmen, um den identifizierten Ursachen gezielt entgegenzuwirken. Dabei begleiten wir Sie bei der Umsetzung und passen den Plan fortlaufend

Finanzierungs-strukturierung optimieren

Wir analysieren bestehende Verbindlichkeiten und führen professionelle Verhandlungen mit Banken und Gläubigern, um Ihre Liquidität kurzfristig zu sichern und eine tragfähige Kapitalstruktur für die Zukunft zu schaffen.

Fortführende Begleitung bis zur Kapital-dienstfähigkeit

Wir als Ihr Sparringpartner sorgen dafür, dass die Zahlen nicht nur in der Planung stimmen, sondern auch auf dem Konto. Unser Engagement gilt solange, bis Ihr Unternehmen den Tragfähigkeitsnachweis erbracht hat.

Unternehmerwissen für herausfordernde Zeiten

Laden Sie sich jetzt unsere neuesten Whitepaper und Leitfäden herunter und erhalten Sie wertvolle Einblicke und erprobte Methoden aus unserer Beratungsarbeit. Alle Materialien sind kompakt, verständlich aufbereitet und bieten Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für die direkte Anwendung in der Praxis – hier zum Download.

Insolvenz und Liquidation: Was Sie als Unternehmer wissen sollten! Die Schließung eines Unternehmens ist eine herausfordernde Situation, mit der sich Unternehmen im Laufe ihrer Existenz

Weiterlesen

Sind Autohäuser ein aussterbendes Geschäftsmodell?  Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren Kostenloses Erstgespräch In den letzten Jahren hat sich die Automobilindustrie stark verändert. Fortschritte in der Technologie, sich

Weiterlesen

Wie Sie die akute Krise überwinden und ein Frühwarnsystem aufbauen Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren Kostenloses Erstgespräch Sie wollen wissen, wie Sie die akute Krise überwinden

Weiterlesen

Mit den 6 Tipps von Succeed zu Ihrem erfolgreichen Controlling Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren Kostenloses Erstgespräch Tipp 1: Definieren Sie klare und realistische Ziele  Die

Weiterlesen

Können wir aus der letzten Baukrise lernen? Derzeit verzeichnen wir einen starken Rückgang der Bautätigkeit, insbesondere im Wohn- und Gewerbebau. Nach unserer Einschätzung handelt es

Weiterlesen

Impulse, die Sie in Ihrem Unternehmen weiterbringen

Nutzen Sie unsere Erfahrungen, Analysen und Praxisberichte, um Ihr Unternehmen gezielt weiterzuentwickeln.

Häufig gestellte Fragen zur Sanierung

Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO liegt vor, wenn ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine wesentlichen fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Rechnerisch ist dies der Fall, wenn die verfügbaren liquiden Mittel der nächsten drei Wochen weniger als 90 Prozent der in diesem Zeitraum fälligen Verbindlichkeiten abdecken. Ist eine solch exakte Berechnung aufgrund fehlender Daten nicht möglich, greift die gesetzliche Vermutung der Zahlungseinstellung, sobald Zahlungen dauerhaft eingestellt wurden. In der Praxis erkennen Gerichte diesen Zustand an typischen Indizien wie ignorierten Mahnungen, Lohnrückständen, Steuerschulden oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Da die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit sofortige Insolvenzantragspflichten und massive Haftungsrisiken für die Geschäftsführung auslöst, ist eine objektive Prüfung des Status quo unerlässlich. 

Drohende Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, sobald absehbar ist, dass Sie künftige Verbindlichkeiten voraussichtlich nicht mehr bedienen können. Da der Übergang zur tatsächlichen Insolvenz oft schleichend verläuft und erhebliche Haftungsrisiken birgt, raten wir zu Ihrer Sicherheit dringend zu einer professionellen Prüfung. Anders als bei der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit besteht hier noch keine Antragspflicht, sondern lediglich ein Antragsrecht. Dies eröffnet wertvolle Spielräume für eine außergerichtliche Einigung oder eine Sanierung in Eigenverwaltung.

Überschuldung bedeutet nach § 19 InsO, dass das Vermögen einer juristischen Person (z. B. GmbH) die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und gleichzeitig keine positive Fortführungsprognose besteht. Im Gegensatz zu Einzelunternehmern oder Privatpersonen, die lediglich verschuldet sein können, ist dies ein spezifischer Insolvenzgrund für Kapitalgesellschaften. Zur Ermittlung wird eine spezielle Überschuldungsbilanz erstellt, in der Vermögenswerte und Schulden einander gegenübergestellt werden. Dabei sind nicht die buchhalterischen Werte der Handelsbilanz maßgeblich, sondern die tatsächlichen Verkehrswerte, die bei einem Verkauf der Wirtschaftsgüter aktuell erzielt werden könnten. Ergibt diese Rechnung ein Defizit und ist das Überleben des Unternehmens unwahrscheinlich, sind die Voraussetzungen der Überschuldung erfüllt.

Die wichtigste betriebswirtschaftliche Voraussetzung für eine reguläre Liquidation ist, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist und keine Überschuldung vorliegt, da andernfalls zwingend ein Insolvenzantrag gestellt werden müsste. Es bedarf eines Auflösungsbeschlusses der Gesellschafter sowie der Bestellung eines Liquidators, der das operative Geschäft beendet und offene Forderungen einzieht. Zudem müssen alle bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern vollständig beglichen werden, bevor das verbleibende Restvermögen an die Eigentümer ausgeschüttet werden darf. Erst wenn das Vermögen vollständig verwertet und das Sperrjahr abgelaufen ist, kann die Löschung aus dem Handelsregister erfolgen. 
Eine Betriebsschließung kann tatsächlich unerwartete steuerliche Belastungen auslösen, insbesondere wenn unwissentlich eine Betriebsaufspaltung vorlag. Wird der operative Geschäftsbetrieb eingestellt, gilt die Betriebsaufspaltung als beendet, was zur zwangsweisen Aufdeckung und sofortigen Besteuerungen aller stillen Reserven führt (Entnahmegewinn). Dies betrifft häufig Immobilien, die vom Gesellschafter an die GmbH vermietet wurden und plötzlich als Privatvermögen versteuert werden müssen. Um diese existenzbedrohende Steuerfalle zu umgehen, ist eine vorherige genaue Prüfung der Besitz- und Betriebsverhältnisse unerlässlich. 

Die Annahme, eine Kapitalgesellschaft schütze das Privatvermögen umfassend, ist oft ein gefährlicher Irrtum, tatsächlich haften Geschäftsführer in der Krise häufig. Banken hebeln den Schutz der GmbH meist durch private Bürgschaften aus, wodurch im Ernstfall auch private Immobilien und Ersparnisse verwertet werden. Zusätzlich nimmt der Staat die Geschäftsführung für offene Steuern persönlich in Haftung, während nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge sogar als Straftat verfolgt werden. Da solche Forderungen aus vorsätzlicher Handlung von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind, bleiben diese Schulden oft ein Leben lang bestehen. Um diese existenzbedrohenden Szenarien und strafrechtlichen Konsequenzen abzuwenden, ist rechtzeitiges Handeln unerlässlich. Mehr Infos erhalten Sie in unserem kostenlosen Blog.

Eine außergerichtliche Einigung ist für Gläubiger meist die wirtschaftlich bessere Wahl, da die Quote im Insolvenzverfahren oft verschwindend gering ausfällt (häufig unter 5 %). Ein direkter Vergleich bietet Ihrem Gläubiger hingegen meist eine höhere Zahlung der offenen Verbindlichkeiten. Dadurch können professionell geführte Verhandlungen in der Liquiditätskrise zur Entlastung und der Möglichkeit einer Restrukturierung führen. 

Eine Liquidation bindet ohne klare Struktur unnötig lange Kapital und verursacht hohe laufende Verwaltungskosten. Wir steuern den gesamten betriebswirtschaftlichen Prozess und sorgen für eine zügige Abwicklung aller operativen Themen. Durch die Überwachung der Liquidität und die wirtschaftlich sinnvolle Verwertung von Vermögensgegenständen optimieren wir das Ergebnis. Durch konsequentes Kostenmanagement wird sichergestellt, dass der Liquidationserlös für die Anteilseigner optimiert wird.

Sie haben Fragen oder möchten Kontakt aufnehmen?

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Kevelaer

Succeed Unternehmensberatung GmbH
Gelderner Straße 20,
47623 Kevelaer
*rechtlich selbstständiger Standort

Tel.: 0 28 32 / 9 30 30 18
E-Mail: kevelaer@succeed.gmbh

Bottrop

Succeed Nachfolgeexperten GmbH
Am Sandknappen 27,
46236 Bottrop
*rechtlich selbstständiger Standort

Tel.: 0 20 41 / 9 96 87 01
E-Mail: bottrop@succeed.gmbh

Rödermark

Succeed GmbH
Paul-Ehrlich-Str. 4,
63322 Rödermark
*rechtlich selbstständiger Standort

Tel.: 0 60 71 / 20 05 50
E-Mail: info@succeed.gmbh

Kontaktformular

Succeed Unternehmerberater GmbH

Kevelaer

Succeed Unternehmensberatung GmbH
Gelderner Straße 20,
47623 Kevelaer

*rechtlich selbständiger Standort

Tel.: 0 28 32 / 9 30 30 18
Mail: kevelaer@succeed.gmbh

Bottrop

Succeed
Nachfolgeexperten GmbH
Am Sandknappen 27,
46236 Bottrop

*rechtlich selbstständiger Standort

Tel.: 0 20 41 / 9 96 87 01
Mail: bottrop@succeed.gmbh

Rödermark

Succeed GmbH
Paul-Ehrlich-Str. 4,
63322 Rödermark

*rechtlich selbstständiger Standort

Tel.: 0 60 71 / 20 05 50
Mail: info@succeed.gmbh